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Fachkraft - Zoll (Außenwirtschaft und Exportabwicklung) (IHK)

IHK-Fachkraft Zoll (Außenwirtschaft und Exportabwicklung)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf den Test zum Erwerb des IHK-Zertifikats zur Fachkraft Zoll- und Exportabwicklung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Abschluss: Test zum Erwerb des IHK-Zertifikats

Teilnahmevoraussetzungen:
kaufmännische Grundkenntnisse
technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Verfahren des Im- und Exports von Waren und Dienstleistungen: Grundlagen der verfahrensrechtlichen Aspekte (u.a. Einführung in das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Einreihung von Waren, Verbote und Beschränkungen, Erwerbe und Lieferungen im Binnenmarkt, Rechtsschutz in Zollsachen, Betriebs- und Außenprüfung), Importabwicklung - Handel mit Drittländern (u.a. Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlichen Verkehr, Abwicklung von Einfuhrgeschäften, Außenwirtschaftsrecht), Exportabwicklung - Handel mit Drittländern (u.a. Überführung von Waren, Außenwirtschaftsrecht, System der europäischen Marktordnung)

- Lehrgangsmaterial:

1 Online-Modul

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 52 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Online-Modul

Begleitender Unterricht: 3 Tage Präsenzunterricht und 3 Webinare (insg. 27 UStd.)

  • Nah-Unterricht: 27 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5107817c

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachmann / Fachfrau für Zoll und Außenwirtschaft [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1290 
2 Raten zu 645.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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