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Happiness Trainer/in (ALH)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um Angebote als Happiness Trainer/in zu entwickeln und umzusetzen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Erfahrungen als selbständige/r Psychologische/r Berater/innen und Psychologe/innen oder Tätigkeit in einem gesundheitlich, pädagogischen oder sozialen Arbeitsfeld oder Tätigkeit mit viel beruflichem Kontakt zu Menschen
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang und Lautsprecher oder Headset

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an den Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Glück aus wissenschaftlicher Sicht: historische und philosophische Sicht, neurobiologische Sicht, Studien und aktuelle Erkenntnisse aus der Glücksforschung - Die Psychologie des Glücks: u. a. Praxis der Positiven Psychologie, individuelle Rahmenbedingungen des Glücks, Partnerschaft und soziale Beziehungen als Bausteine des Glücks, körperliche Faktoren des Glücks, sinnstiftende Aufgaben und Herausforderungen - Happiness Training: u. a. Rahmenbedingungen und Einsatzfelder, Methoden und Instrumente, Abgrenzung zu Therapie, positive Gesprächsführung, Achtsamkeit, Glücksübungen

- Lehrgangsmaterial:

6 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 464 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 4 Präsenztage und 10 Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 63 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7312517

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Happiness Trainer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2298 
12 Raten zu 179 EUR, Prüfungskosten: 150 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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