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Fortbildung für Pflegedienstleiter/innen nach § 132a SGB V

Fortbildung für PflegedienstleiterInnen nach § 132a SGB V

Inhalt

Lehrgangsziel:
Aktualisierung des Wissensstandes in Bezug der Expertenstandards und der Pflegestärkegesetze 1 und 2, um Implementierungsstrategien zur Umsetzung der Aktualisierungen entwickeln, gestalten und überprüfen zu können.

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung als Fachaltenpfleger/in für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen oder Fachgesundheits- und Kinder- oder Krankenpfleger/in für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen; technische Voraussetzungen: Multimedia PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Expertenstandards: Dekubitusprophylaxe in der Pflege, Entlassungsmanagement in der Pflege, Sturzprophylaxe in der Pflege, Förderung der Harnkontinenz in der Pflege, Ernährungsmangement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege, Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen und akuten Schmerzen, Beziehungsgestaltung bei Menschen mit Demenz, QPR stationäre Pflege, Expertenstandard nach § 113a SGB XI und Förderung der Mobilität in der Pflege
Das Pflegestärkungsgesetz: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, Das neue Begutachtungsassessment, Die 5 neuen Bedarfsgrade, Die neue Pflegedokumentation

- Lehrgangsmaterial:

3 Module, 3 WBTs

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 22 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 3 Module, 3 WBTs

Begleitender Unterricht: Präsenz im virtuellen Klassenzimmer

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7307816

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 240  Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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