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Fachwirt/in - Gebäudeautomation [HWK, gemäß besonderer Rechtsvorschriften]

Fachwirt/in für Gebäudeautomation (HWK/IMB)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudeautomation / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation gemäss Besonderer Rechtsvorschriften

Abschluss: Fortbildungsprüfung zum Fachwirt / zur Fachwirtin für Gebäudeautomation

Teilnahmevoraussetzungen:
entsprechen den Zulassungsbedingungen zur Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung oder sonstiger Nachweis von entsprechenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen

Lehrgangsinhalte:
Lebenszyklusorientiertes Bauen - Recht und Ökonomie - Elektro- und Versorgungstechnik - Raumautomation und technische Gesamtkonfiguration - Integrale Planung und Vergabe der Gebäudeautomation - Ausführung der Gebäudeautomation - Fachpraktische Anwendung

- Lehrgangsmaterial:

18 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 735 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 18 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 20 Tage Präsenzunterricht in Reutlingen und Minden (insg. 160 UStd.)

  • Nah-Unterricht: 160 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5109317

Die Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangskosten enthalten.

Abschluss
Fachwirt/in - Gebäudeautomation (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen HWK)
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 8950 
6 Raten zu 1.491 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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