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Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK-Zertifikat)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen über individual arbeitsrechtliche Spezialgesetze (u. a. in den Bereichen Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung und Urlaub, technischer, gesundheitlicher und sozialer Arbeitsschutz, Elternschaft im Arbeitsrecht) mit Erwerb eines IHK-Zertifikats der IHK des Saarlandes

Abschluss: Zertifikatsprüfung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen oder Fachhochschulreife oder Abitur;
technische Voraussetzung: möglichst PC und Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen im Recht - Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung und Urlaub - technischer, gesundheitlicher und sozialer Arbeitsschutz: u. a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, SGB IX - Bundeselterngeldgesetz, Mutterschutzgesetz - sozialversicherungsrechtliche und steuerrechltiche Mitteilungs-, Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten

- Lehrgangsmaterial:

16 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 206 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 16 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7284715c

Lehrgangskosten bei Abwicklung über das Internet: 1000,00 EUR (8 Raten à 125,00 EUR)
Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachreferent/in für Arbeitsrecht [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1200 
10 Raten zu 120 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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