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Fachberatung für die Ernährung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Ernährungsberatung bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Absolventen/tinnen von Studiengängen mit dem Thema Ernährung, Köche/Köchinnen mit allgemeinen kommunikativen oder pädagogischen Kenntnissen, Lehrer/innen und Erzieher/innen mit Grundkenntnissen in Ernährungslehre; technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Altersmäßige, ernährungsphysiologische Anforderungen - Erarbeitung von Ernährungsplänen nach den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung - Empfehlungen zur Prophylaxe ernährungsabhängiger Gesundheitsstörungen - Ansätze der Ess-Erziehung - Ansätze der Ernährungsbildung - Qualitätsstandards für die Außer-Haus-Verpflegung - Ansätze zur Förderung eines ganzheitlichen, gesundheitsorientierten Lebensstils

- Lehrgangsmaterial:

6 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nährwerttabelle

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 172 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nährwerttabelle

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7321317

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 868 
4 Raten zu 217 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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