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Energieberater/in für Wohngebäude gemäß Bundesförderprogramm

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Befähigung zur Energieberatung gemäss Punkt 3.1.4 der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort vom 29.10.2014 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Meister/innen, Techniker/innen oder andere Personen, welche die persönlichen Voraussetzungen erfüllen gemäss o.g. Richtlinie Anlage 2
PC-Anwenderkenntnisse, Windows, Office-Paket, Internetzugang für die Teilnahme an der Lernplattform Eckert-Moodle

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an den Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Rechtliches - Gebäudehülle in Neubau und Bestand - Anlagentechnik und erneuerbare Energien in Neubau und Bestand - Energieausweis, Modernisierungsempfehlungen, Wirtschaftlichkeit - Elektrotechnik/Beleuchtung

- Lehrgangsmaterial:

2 Lehrmappen, Lernplattform

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 236 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Lehrmappen, Lernplattform

Begleitender Unterricht: 9 Tage Präsenzunterricht (insg. 82 Ustd.)

  • Nah-Unterricht: 82 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7325518

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Energieberater/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1495 
5 Raten zu 299.00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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