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Deutsch als Zweitsprache erfolgreich unterrichten

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Planung und Durchführung von Deutschunterricht für Erwachsene mit nichtdeutscher Erstsprache. Je nach Vorbildung Erwerb einer Teilqualifikation für Zulassung als Integrationslehrer/in in Kursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
möglichst Sprachlehrerfahrung in der Erwachsenenbildung oder ähnliche Qualifikation; wenn die Anerkennung des BAMF gewünscht ist, dann sind Sprachlehrerfahrung und Hochschulabschluss erforderlich
technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Einführung in die Besonderheiten des Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Unterrichts - Kompetenzformen im DaZ-Unterrichts - Unterrichtsplanung und -gestaltung - Kompetenzen einer Lehrkraft/Softskills - Testen und Prüfen - Feinplanung von DaZ- Unterrichtseinheiten

- Lehrgangsmaterial:

Module (Fachbücher, Videos etc.) auf der Lernplattform

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 150 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module (Fachbücher, Videos etc.) auf der Lernplattform

Begleitender Unterricht: monatlich findet ein 1-stündiger Austausch mit den Tutoren statt (via Mikrofon, ohne Kamera)

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 447517

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 890 
890.00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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