Inhalt
Kraftfahrer, welche nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE erwerben und diese gewerblich nutzen, müssen sich gemäß dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz einer beschleunigten Grundqualifikation mit IHK-Prüfung unterziehen.
Kenntnisbereich: 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung (Drehzahl, Schaltvorgänge, Motordaten, etc.
- Technische Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen, etc.)
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Sicherheitsgewährleistung der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften
Kenntnisbereich: 2
Anwendung der Vorschriften
- Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, 3820/85 EWG, Digitaler Tacho, etc.)
- Vorschriften Personenverkehr (Beförderungsdokumente, Genehmigungen etc.)
Kenntnisbereich: 3
Gesundheit, Verkehr Umwelt, Dienstleistung, Logistik
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und illegale Einwanderung
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
- Körperlicher Zustand (Arzneimittel, Alkohol, Drogen, etc.)
- Verhalten in Notfällen
- Verhalten des Fahrers (Image beim Fahrgast/Kunden)
- Personenkraftverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer etc.)
Teilnahmevoraussetzung:
- Mindestalter 21 Jahre
- Persönliche Eignung
- Zertifikat
- Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D)
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG) i