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Beschleunigte Grundqualifikation für Bus-Fahrer mit IHK-Prüfung

Inhalt

Kraftfahrer, welche nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE erwerben und diese gewerblich nutzen, müssen sich gemäß dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz einer beschleunigten Grundqualifikation mit IHK-Prüfung unterziehen.

Kenntnisbereich: 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

  • Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung (Drehzahl, Schaltvorgänge, Motordaten, etc.
  • Technische Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen, etc.)
  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Sicherheitsgewährleistung der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften

Kenntnisbereich: 2
Anwendung der Vorschriften

  • Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, 3820/85 EWG, Digitaler Tacho, etc.)
  • Vorschriften Personenverkehr (Beförderungsdokumente, Genehmigungen etc.)

Kenntnisbereich: 3
Gesundheit, Verkehr Umwelt, Dienstleistung, Logistik

  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und illegale Einwanderung
  • Vorbeugung von Gesundheitsschäden
  • Körperlicher Zustand (Arzneimittel, Alkohol, Drogen, etc.)
  • Verhalten in Notfällen
  • Verhalten des Fahrers (Image beim Fahrgast/Kunden)
  • Personenkraftverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer etc.)

Teilnahmevoraussetzung:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Persönliche Eignung
Zertifikat
Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D)
Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
k. A. Rheinhorststr. 3
67071 Ludwigshafen am Rhein

max. 16 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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