Inhalt
Kraftfahrer, welche nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE erwerben und diese gewerblich nutzen, müssen sich gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz einer beschleunigten Grundqualifikation mit IHK-Prüfung unterziehen
Kenntnisbereich: 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage
der Sicherheitsregeln
- Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung:
- Drehzahl, Schaltvorgänge, Motordaten etc.
- Technische Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen, etc.)
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Ladungssicherung
Kenntnisbereich: 2
Anwendung der Vorschriften
- Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, 3820/85 EWG, Digitaler Tacho, etc.)
- Vorschriften Güterkraftverkehr Beförderungsdokumente, CMR, Genehmigungen etc.)
Kenntnisbereich: 3
Gesundheit, Verkehr und Umwelt, Dienstleistung, Logistik
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und illegale Einwanderung
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
- Körperlicher Zustand Arzneimittel, Alkohol, Drogen, etc.)
- Verhalten in Notfällen
- Verhalten des Fahrers (Image beim Kunden)
- Güterkraftverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer, etc.)
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindesalter 18 Jahre
- Persönliche Eignung
- Abschluss
- Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17) i