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Beschleunigte Grundqualifikation für Lkw-Fahrer mit IHK-Prüfung

Inhalt

Kraftfahrer, welche nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE erwerben und diese gewerblich nutzen, müssen sich gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz einer beschleunigten Grundqualifikation mit IHK-Prüfung unterziehen

Kenntnisbereich: 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage
der Sicherheitsregeln

  • Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung:
  • Drehzahl, Schaltvorgänge, Motordaten etc.
  • Technische Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen, etc.)
  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Ladungssicherung

Kenntnisbereich: 2
Anwendung der Vorschriften

  • Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, 3820/85 EWG, Digitaler Tacho, etc.)
  • Vorschriften Güterkraftverkehr Beförderungsdokumente, CMR, Genehmigungen etc.)

Kenntnisbereich: 3
Gesundheit, Verkehr und Umwelt, Dienstleistung, Logistik

  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und illegale Einwanderung
  • Vorbeugung von Gesundheitsschäden
  • Körperlicher Zustand Arzneimittel, Alkohol, Drogen, etc.)
  • Verhalten in Notfällen
  • Verhalten des Fahrers (Image beim Kunden)
  • Güterkraftverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer, etc.)

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Mindesalter 18 Jahre
  • Persönliche Eignung
Abschluss
Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
k. A. Rheinhorststr. 3
67071 Ludwigshafen am Rhein

max. 16 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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