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FISAT Ausbildung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Ausbildung zum Industriekletterer nach Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGI 772) und FISAT-Richtlinien mit FISAT- Zertifizierung (Fach- und Interessenverband für Seilunterstützte Arbeitstechniken) ist innerhalb von fünf Traingstagen möglich. Es werden in dieser Zeit umfangreiche theoretische und praktische Kursinhalte vermittelt und durch eine Abschlussprüfung abgefragt.

Grundsätzlich gibt es drei aufeinander aufbauende Ausbildungsstufen des FISAT. Der Lehrgang SZP Level 1 legt die Grundlagen und vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um das vertikale Standardarbeitsverfahren sicher anwenden zu können. Aufbauend auf den Grundlehrgang werden im Aufbaukurs SZP Level 2 schwerpunktmäßig horizontale Zugangstechniken erlernt. Darüber hinaus werden die im Level 1 erworbenen Fähigkeiten in den vertikalen Zugangstechniken erweitert und mit Horizontaltechniken kombiniert. Ein wichtiger Ausbildungsschwerpunkt sind in beiden Lehrgängen geeignete Rettungstechniken. Bereits nach erfolgreichem Abschluss des 1. Levels darf man als Industriekletterer arbeiten.

Aufgrund der erweiterten Möglichkeiten mit dem Level 2 Zertifikat werden die meisten Industriekletterer jedoch den Abschluss des 2. Levels anstreben. Frühestens ein Jahr nach Level 2 kann man sich zum 3. Level, dem Lehrgang zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter anmelden. Der Aufsichtführende Höhenarbeiter übernimmt die Bauleitung und ist u.a. für die Planung sowie die vorschriftsmäßige Durchführung der Arbeiten verantwortlich.

Level 1-3 sowie optionale Leihausrüstung buchbar!

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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