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Wundervolle Winterwärme - Aktivierungen für Senioren - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Jahreszeiten sind für die zeitliche Orientierung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens von zentraler Bedeutung. Sie bilden ein elementares Fundament bei der Planung von Freizeit- und Beschäftigungsangeboten. Die individuellen Ressourcen von Menschen mit kognitiven Einschränkungen unterscheiden sich beispielsweise von denen bettlägeriger Menschen. Für eine individuelle Gestaltung von Angeboten, wie sie auch vom MDK geprüft werden, ist ein umfangreicher "Methodenkoffer" hilfreich. In diesem Seminar steht das Themenfeld Winter im Mittelpunkt. Es werden gemeinsam praxisnahe Arbeitstechniken und -methoden zur (Kurz-)Aktivierung entwickelt, die als hilfreiche Grundlage für eine themenspezifische Betreuungsplanung dienen.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Ordnen und Priorisierung der Praxiseindrücke - (Kurz-)Aktivierungen zum Themenfeld Winter - Gestaltung und Dekoration von Tisch und Raum - Essen und Trinken - Spiele und Lieder - Anwendungsbeispiele - Vertiefung, Wiederholung und Reflexion

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie "Wundervolle Winterwärme - Aktivierungen für Senioren - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI"

Gültig: 1 Jahr

Zielgruppe: - Betreuungsassistenten* nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten - Mitarbeiter in der Tagespflege

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse

Rechtliche Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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