Inhalt
Beruflich tätige Fahrer* im Güterkraftverkehr sind gesetzlich verpflichtet, alle 5 Jahre den Nachweis von 35 Zeitstunden Weiterbildung und den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erbringen. Mit der Teilnahme an diesem Wochenseminar erbringen Sie alle Nachweise. Wir aktualisieren Ihre Kenntnisse in den vorgeschriebenen Themenfeldern und geben Ihnen wertvolle Alltagstipps an die Hand.
Nachweis der Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV - Wirtschaftlich fahren (1 Tag / 9,5 UE) Vorschriften für den Güterkraftverkehr inkl. DTCO (1 Tag / 9,5 UE) Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik (1 Tag / 9,5 UE) Fahrer und Image (1 Tag / 9,5 UE) Ladung sichern (1 Tag / 9,5 UE)
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Gültigkeit: 5 Jahre
Zielgruppe: Fahrer* im Güterkraftverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen
Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE
Grundlage: - Richtlinie 2003/59/EG - BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)