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Ernährungssituation demenziell Erkrankter - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wer im ?Land des Vergessens? lebt, verliert auch das Interesse an Ernährung. Allerdings ist diese nicht nur für den Körper, sondern auch für die Seele von Bedeutung und darf nicht vernachlässigt werden. Ziel dieser Fortbildung ist es, eine vertiefte Auseinandersetzung mit den spezifischen Herausforderungen der Ernährung von demenziell erkrankten Menschen zu gewährleisten. Anhand typischer Betreuungssituationen aus der beruflichen Praxis werden typische Ernährungssituationen analysiert und aus der Perspektive der Lebenswelt des von Demenz betroffenen Menschen betrachtet.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Ernährungssituation von Menschen mit Demenz - Mangelernährung/ Exsikkose - Demenziell bedingte Veränderungen - Geeignete Konzepte - Geeignete Speisen und Getränke - Schluckstörungen - Essmilieu - Ess-, Trinkhilfen - Parenterale Ernährung - Vertiefung, Wiederholung und Reflexion

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig: 1 Jahr

Zielgruppe: Betreuungsassistenten* nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Qualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) ausreichende Deutschkenntnisse

Rechtliche Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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