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Erinnerungspflege als kulturelles Betreuungsangebot - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Keine menschliche Biografie zeigt durchgehend schöne Lebenserinnerungen und -erfahrungen auf, dabei sind es gerade die positiven Begebenheiten des Lebens, die die Gegenwart bereichern. Erinnerungspflege ist nicht nur eine Methode für demente Menschen - auch alte und kranke Menschen schätzen es, wenn vorurteilsfreie und angenehme Erinnerungen gepflegt werden - insbesondere auch in (Klein-)Gruppen. Dieses Seminar thematisiert Grundlagen und Methoden für eine wertschätzende Lebensrückschau in Betreuungsangeboten, die der Stärkung der individuellen Ressourcen dienen soll.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Aktivierung durch Erinnerungspflege - Die Bedeutung von Fotos und anderen Triggern - Sprichwörter und Redewendungen - Bilder-Bibliothek - Symbolkorb - 10-Minuten-Aktivierung - Reminiszenz-Therapie - Vertiefung, Wiederholung und Reflexion

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig: 1 Jahr

Zielgruppe: - Betreuungsassistenten nach § 53 c SGB Xi (ehemals § 87b SGB XI) - Interessierte Pflege(hilfs)kräfte

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse

Rechtliche Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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