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'Dufte' Betreuungsangebote - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Düfte begleiten unseren Alltag. Sie rufen Erinnerungen hervor, lassen uns entspannen oder zu etwas eine Distanz aufbauen. Düfte rufen in uns und Menschen Reaktionen hervor, die positive Einflüsse auf Betreuungsangebote bewirken können. Dieses Seminar führt kompetent in die Grundlagen der Aromatherapie ein und legt seinen Schwerpunkt auf den Umgang mit Düften in gezielten Betreuungsangeboten, wie beispielsweise einem 'Duftnachmittag'.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Aromatherapie - Was kann sie leisten und was nicht - Qualitätsmerkmale von Ölen und Hydrolaten - Wirkmechanismen - Indikationen und Kontraindikationen - Eine Auswahl ätherischer Öle - Inhaltsstoffe - Nebenwirkungen - An

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit: 1 Jahr

Zielgruppe: - Betreuungsassistenten* nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Interessierte Pflege(hilfs)kräfte

Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse

Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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