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Brücken-/Portal-/Hallenkran bedienen - Unterweisung für Kranführer/-innen mit Vorkenntnissen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Brücken-, Portal- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer* eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.

  • Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln - Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen - Persönliche Schutzausrüstungen - Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen - Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung - Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

Abschluss: Krantyp- und personenbezogener "Kranführerausweis" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch).

Gültig: Der personenbezogene Kranführerausweis gilt unbefristet.

Zielgruppe: Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen oder bedienen werden und bereits Vorkenntnissen in der Bedienung von Kranen besitzen.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Erfahrung in der Kranbedienung, Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 52 (BGV D6), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV

Zertifikat
Kranführer/in i
Sonstiges Merkmal
Vorkenntnisse (Lernzielniveau)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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