Inhalt
Beratung in Kinderschutzfragen (§ 8a SGB VIII)
um in Kinderschutzfragen professionell handeln und sicher arbeiten zu können
Nach § 8a SGB VIII haben Fachkräfte, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe eine klare Handlungsanleitung im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Die Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe haben danach u. a. eine "Insoweit erfahrene Fachkraft" ("InsoFa") hinzuzuziehen. Ziel und Aufgabe der InsoFa ist es, mit den zuständigen Fachkräften eine nähere Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, über mögliche Hilfsmaßnahmen zu informieren sowie weiterführend zu beraten. Sehen Sie daher ein Kind in seiner Entwicklung Risiken ausgesetzt oder gar gefährdet, bewirken Ihre eigenen Anregungen keine (ausreichende) Veränderung oder kommen Sie im Rahmen Ihrer Arbeit an arbeitsfeldspezifische oder auch persönliche Grenzen, dann stehen wir Ihnen als externe insoweit erfahrene Fachkraft gerne zur Verfügung.
Als Ihr Berater / Ihre Beraterin in Kinderschutzfragen
- geben wir Ihnen Raum zum Umgang mit schwierigen Beobachtungen und Situationen
- wägen wir zusammen denkbare Ursachen von Auffälligkeiten und Problemen ab
- erarbeiten wir gemeinsam unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten
- rüsten wir Sie für Ihr weiteres Handeln aus und stärken Sie dafür.
Beratung in Kinderschutzfragen wird in folgender Form angeboten:
- im Team- / Teil-Team-Setting
- mind. 2 Beratungs-Kontakte (weitere Anzahl frei wählbar)
- der Abstand zwischen den Beratungs-Kontakten wird nach Bedarf abgestimmt
Zielgruppe:
- päd. Teams / Teil-Teams aus Kindertagesstätten