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Beratung in Kinderschutzfragen (§ 8a SGB VIII)

Inhalt

Beratung in Kinderschutzfragen (§ 8a SGB VIII)
um in Kinderschutzfragen professionell handeln und sicher arbeiten zu können

Nach § 8a SGB VIII haben Fachkräfte, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe eine klare Handlungsanleitung im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Die Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe haben danach u. a. eine "Insoweit erfahrene Fachkraft" ("InsoFa") hinzuzuziehen. Ziel und Aufgabe der InsoFa ist es, mit den zuständigen Fachkräften eine nähere Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, über mögliche Hilfsmaßnahmen zu informieren sowie weiterführend zu beraten. Sehen Sie daher ein Kind in seiner Entwicklung Risiken ausgesetzt oder gar gefährdet, bewirken Ihre eigenen Anregungen keine (ausreichende) Veränderung oder kommen Sie im Rahmen Ihrer Arbeit an arbeitsfeldspezifische oder auch persönliche Grenzen, dann stehen wir Ihnen als externe insoweit erfahrene Fachkraft gerne zur Verfügung.

Als Ihr Berater / Ihre Beraterin in Kinderschutzfragen

  • geben wir Ihnen Raum zum Umgang mit schwierigen Beobachtungen und Situationen
  • wägen wir zusammen denkbare Ursachen von Auffälligkeiten und Problemen ab
  • erarbeiten wir gemeinsam unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten
  • rüsten wir Sie für Ihr weiteres Handeln aus und stärken Sie dafür.

Beratung in Kinderschutzfragen wird in folgender Form angeboten:

  • im Team- / Teil-Team-Setting
  • mind. 2 Beratungs-Kontakte (weitere Anzahl frei wählbar)
  • der Abstand zwischen den Beratungs-Kontakten wird nach Bedarf abgestimmt

Zielgruppe:

  • päd. Teams / Teil-Teams aus Kindertagesstätten

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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