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Konzeptionsentwicklung

Inhalt

Konzeptionsentwicklung
oder: unser "Bild von der Einrichtung"

Eine pädagogische Konzeption ist DAS Aushängeschild einer jeden Einrichtung (ob Kita, Tagesgruppe, Wohngruppe o. ä.). Daher hat auch jede betriebserlaubnispflichtige Einrichtung in der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 45 SGB VIII eine solche zu entwickeln sowie kontinuierlich fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Hierin sind nicht nur die organisatorischen und vor allem pädagogischen Arbeitsprinzipien zu verankern, sondern auch Einstellungen und Haltungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Leitung und des Trägers. Man kann eine pädagogische Konzeption somit auch als "das Bild von der Einrichtung" bezeichnen, denn Fachkräfte, Eltern als auch Kinder und Jugendliche erhalten hierdurch einen Eindruck darüber, wie es ist, ein Teil (ob Bewohner, Besucher oder auch Elternteil) in dieser Einrichtung zu sein. Aus diesem Grund sollte der Aufgabe gebührend Rechnung getragen werden, die alltäglichen und besonderen Prinzipien, Abläufe, Rituale etc. umfassend reflektiert und evaluiert sowie ein größtmöglicher Konsens für die Weiterentwicklung gefunden werden. Hierbei gilt: je einheitlicher ein Team hinter einer pädagogischen Konzeption steht, desto klarer und professioneller wirkt dies auch nach außen.

Da es jedoch im Arbeitsalltag oft nicht einfach ist, dieser Aufgabe gerecht zu werden, empfiehlt es sich, sich eine externe Begleitung zu Hilfe zu nehmen, um unterschiedliche Sichtweisen zu beleuchten und ein von möglichst allen getragenes Konzept zu entwickeln. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Konzeptionsentwicklung wird in folgender Form angeboten:

  • im Team- / Teil-Team-Setting
  • bei Bedarf mit Vor- und Nachbereitung (telefonisch oder persönlich) im Umfang bis zu 2 UE
  • der weitere Umfang (Anzahl der Termine) ist frei wählbar

Zielgruppe:

  • päd. Team aus Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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