Inhalt
Ziel:
Befähigung, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen.
Aufnahmevoraussetzungen:
1.Abschluss der Hauptschule
2.Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
a) abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung
oder
b) mindestens einjährige praktische Tätigkeit
oder
ein FSJ in einer Einrichtung der Altenhilfe
oder
in einem Krankenhaus
oder
c) Abschluss Berufsfachschule I Gesundheit/Pflege
oder
d) eine mindestens 3-jährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit
oder
e) mindestens 2-jähriges Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer pflegebedürftigen Person
3.Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung
4.Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
5.Mindestalter: Vollendung des 16. Lebensjahres
Dauer und Organisation:
Die Ausbildung ist in das erste Jahr der Altenpflege integriert und dauert 1 Jahr.
Der Unterricht findet an drei Wochentagen statt. Die fachpraktische Ausbildung findet an den unterrichtsfreien Tagen und während der Ferien statt.
Die schulische Ausbildung ist in Module gegliedert.
Abschluss:
Der Bildungsgang schließt mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht, ab.
Die bestandene Prüfung berechtigt, die Bezeichnung ?Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelferin/er? zu führen.