Inhalt
Ziel:
Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung von Fachkräften in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Ganztagsschule und sonder- und heilpädagogische Einrichtungen.
In ihrer Ausbildung entwickeln angehende Erzieherinnen und Erzieher Kompetenzen, um in der sozialpädagogischen Arbeit die grundlegenden Aufgaben Bildung, Betreuung, Erziehung, Förderung und Versorgung wahrnehmen zu können. Der Lehrplan orientiert sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsfeldern sowie an Ablaufprozessen und Organisationsstrukturen sozialpädagogischer Einrichtungen.
Aufnahmevoraussetzungen:
1. 1.Ein qualifizierter Sekundarabschluss I
und
2.eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung
oder
3.eine abgeschlossene Berufsausbildung zur ?Staatlich geprüften Sozialassistentin?/ zum ? Staatlich geprüften Sozialassistenten?
oder
4.eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, das mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig ist
oder
5.eine mindestens 3-jährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit
oder
6.das mindestens 3-jährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen.
2.Die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens 4-monatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (eine einschlägige mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit, ein freiwilliges soziales Jahr oder die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes können darauf angerechnet werden).
Dauer und Form der Ausbildung
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen ? Bildungsgang Sozialpädagogik ? dauert drei Jahre.
Diese gliedert sich in zwei fachschulische Unterrichtsjahre mit zwei integrierten Blockpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen von insgesamt 12 Wochen Dauer und ein einjähriges fachpraktische Berufspraktikum mit fachschulischer Begleitung. Das Berufspraktikum wird entsprechend vergütet.
Abschluss:
Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher
Im Bildungsgang besteht auch die Möglichkeit eine Nichtschülerprüfung abzulegen.
Der Abschluss berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
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