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BAföG für Schülerinnen und Schüler

Eine schulische Berufsausbildung oder andere Formen schulischer Bildung (siehe unten) können nach BAföG gefördert werden. Die Ausbildung muss aber förderungsfähig nach BAföG sein, wie an staatlichen Schulen - im Zweifel bei der Schule nachfragen.

Ausbildungsförderung nach BAföG wird geleistet für den Besuch von

  1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
  2. Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  7. Höheren Fachschulen und Akademien

Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie notwendigerweise auswärts untergebracht sind.

Die Anträge sind zu richten an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt bzw. der Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

core10/box-red.gif Genauere Hinweise

Kurse zur Förderung

RecherchezieleRatgeber
 ▶ BAföG (Ausbildung/Schule) (38 Kurse zur Förderung)  i 
 •  FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden, 23 Kurse zum Abschluss)  i 
Cached, Erstellt 2024-10-04 23:59:57 in 0,058 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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