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Rehabilitation (beruflich)

Von beruflicher Rehabilitation spricht man, wenn eine Umschulung oder Zusatzqualifizierung aus gesundheitlichen Gründen (z.B. bei Allergien oder Berufserkrankungen) erfolgt. Hierfür gelten besondere gesetzliche Regelungen. Die berufliche Rehabilitation ist ein weites Feld. Es sind höchst unterschiedliche Leistungen und Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation möglich:

  • Leistungen zur Erhaltung bzw. Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes z.B. technische Hilfen
  • Berufsvorbereitung, wobei hierzu auch die wegen Behinderung eventuell notwendige Grundausbildung zählt
  • berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung, auch die Erlangung eines dazu notwendigen Schulabschlusses
  • Leistungen an Arbeitgeber.

Neben den hier erwähnten Leistungen stehen ggf. weitere ergänzende Leistungen zur Verfügung. Hauptsächlich zählen dazu das Übergangsgeld sowie die Übernahme von Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, Hilfen im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einem Auto.

In der Regel wird eine qualifizierte Umschulung nur bis zu einem gewissen Lebensalter befürwortet. Eine feste Altersgrenze gibt es hierbei nicht, vielmehr sind die besonderen Umstände des Einzelfalles, z. B. im Hinblick auf die späteren Vermittlungschancen im angestrebten Ausbildungsberuf, zu prüfen. Bei der Auswahl des Umschulungsberufes werden außerdem die Eignung, die Neigungen des Versicherten und natürlich arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt.

core10/box-black.gif Allgemeinere Hinweise

Angebote zum Merkmal

RecherchezieleRatgeber
 •  Rehabilitation (beruflich, 11 Kurse zur Förderung)  i 
Cached, Erstellt 2024-03-28 17:58:30 in 0,022 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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