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Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung (Übersicht)

Hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In 14 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inzwischen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen, d.h. von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt zu werden unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Bildungsfreistellung/ Bildungsurlaub ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre beruflichen und persönlichen Perspektiven zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung.

Gesetzliche Regelungen in den Ländern:

Baden-Württemberg, Bildungszeit (extern)
Berlin (extern)
Brandenburg (extern)
Bremen (extern)
Hamburg (extern)
Hessen (extern)
Mecklenburg-Vorpommern (extern)
Niedersachsen (extern)
Nordrhein-Westfalen (extern)
Rheinland-Pfalz (extern)
Saarland (extern)
Sachsen-Anhalt (extern)
Schleswig-Holstein (extern)
Thüringen (extern)

In Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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