Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Arbeitsuchende unter bestimmten individuellen Voraussetzungen, sich eigenständig eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme zu suchen - analog zum Bildungsgutschein.
Meist handelt es sich hierbei um Coaching-Angebote.
Im Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) ist zur Arbeitsförderung im § 45 "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" für Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eine Förderung für folgende Bereiche benannt:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Die Angebote sind nicht frei zugänglich, sondern nur nach festgestelltem Bedarf durch die Vermittlungs-, Beratungs- oder Integrationsfachkräfte der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Kurse zum Aktivierungsgutschein
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