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Assistenzberufe

Es gibt verschiedene Assistenzabschlüsse:

  • Staatlich geprüfte Assistenten oder
  • Assistenten von Berufsakademien (BA)
  • privatrechtliche Assistenten von privaten Bildungsinstituten.

Die staatliche geprüften Assistenzberufe werden in zwei Jahren an einer Berufsfachschule erlernt. Häufig wird dabei nebenher noch das Abitur nachgeholt. An einigen Berufsfachschulen werden Bildungsabschlüsse angeboten, die im dualen System nicht ausgebildet werden, besonders im IT- und Medienbereich.

Berufsakademien bzw. Verwaltungsakademien verleihen den Assistenzabschluss - teils erkennbar am Zusatz "(BA)". Hier sind sogar zwei Abschlüsse möglich: Ein Studium und auf dem Weg dorthin ein Berufsabschluss.

Kurse zu den Lernzielen

RecherchezieleRatgeber
ASSISTENT/IN (Staatliche und private Abschlüsse, 28 Kurse zur Abschlussart)  i 
 •  Assistent/in - Kommunalrechtsassistent/in [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 •  Assistent/in - Management-Assistent/in (bSb) (Bundesverband für Sekretariat und Büromanagement (bSb), 3 Kurse)
 •  Assistent/in - Management-Assistent/in [privatrechtlich] (3 Kurse zum sonstigen Merkmal)  i 
 •  Assistent/in - Medizinische Abrechnung [privatrechtlich] (9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Assistent/in - Personal-Assistent/in [privatrechtlich] (2 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Assistent/in - Qualitätsmanagement [privatrechtlich] (3 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Assistent/in - Rechtsassistent/in [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 •  Assistent/in - Sozialpädagogische/r Assistent/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht, Abschluss)  i 
 •  Assistent/in - Versicherungsrechtsassistent/in [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 •  Assistent/in - Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) (nach §54 BBiG, Regelung der (Landes-) Zahnärztekammern, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
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Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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