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Hobby-Lehrgang (Fernunterricht)

Hobby-Lehrgänge sind nicht zulassungspflichtige Fernlehrgänge. Sie dienen ausschließlich der Freizeitgestaltung.

Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen "Hobby-Lehrgang" handelt, liegt bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Daher ist der Vertrieb auch dieser Lehrgänge der ZFU anzuzeigen.

RecherchezieleRatgeber
 •  Hobbyfernlehrgang [nach ZFU] (zur Freizeitgestaltung, 242 Kurse zum sonstigen Merkmal)  i 
Cached, Erstellt 2024-11-05 06:36:52 in 0,030 s

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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