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Bildungsfreistellung (Rheinland-Pfalz)

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden.

Sie können sich im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Währenddessen wird Ihr Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergezahlt. Die Zeit der Freistellung geht nicht von Ihrem Erholungsurlaub ab. Alle anerkannten Veranstaltungen finden Sie auf der Website der Bildungsfreistellung.

Ist die von Ihnen gewählte Weiterbildung noch nicht als Bildungsfreistellung anerkannt, können Sie den Anbieter bitten, eine Anerkennung zu beantragen. Dafür muss die Veranstaltung in der Regel mindestens sechs Unterrichtsstunden an mindestens drei Tagen umfassen, und einen beruflichen oder gesellschaftspolitischen Bezug haben.

Weitere Informationen finden Sie unter den Links zum Thema.

Bildungsfreistellung ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre berufliche und persönliche Perspektive zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung.

Auszubildende in Rheinland-Pfalz können seit dem 1. Januar 2013 Weiterbildungen im gesellschaftspolitischen Bereich besuchen. Der Anspruch dafür wurde durch die Neufassung des Bildungsfreistellungsgesetzes auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr erweitert.

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Kontakt

  • Ministerium für Arbeit,
    Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
    Postfach 3220, 55022 Mainz
    Telefon: (06131) 16-2735/-2893
    Telefax: (06131) 16-5466
    E-Mail: bildungsfreistellung(at)mastd.rlp.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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