Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden.
Sie können sich im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Währenddessen wird Ihr Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergezahlt. Die Zeit der Freistellung geht nicht von Ihrem Erholungsurlaub ab. Alle anerkannten Veranstaltungen finden Sie auf der Website der Bildungsfreistellung.
Ist die von Ihnen gewählte Weiterbildung noch nicht als Bildungsfreistellung anerkannt, können Sie den Anbieter bitten, eine Anerkennung zu beantragen. Dafür muss die Veranstaltung in der Regel mindestens sechs Unterrichtsstunden an mindestens drei Tagen umfassen, und einen beruflichen oder gesellschaftspolitischen Bezug haben.
Weitere Informationen finden Sie unter den Links zum Thema.
Bildungsfreistellung ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre berufliche und persönliche Perspektive zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung.
Auszubildende in Rheinland-Pfalz können seit dem 1. Januar 2013 Weiterbildungen im gesellschaftspolitischen Bereich besuchen. Der Anspruch dafür wurde durch die Neufassung des Bildungsfreistellungsgesetzes auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr erweitert.
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