Eines der wichtigsten Förderinstrumente im Bereich der beruflichen Weiterbildung stellt das Aufstiegs-BAföG im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) dar. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Förderung des Bundes und der Länder.
Das "Aufstiegs-Bafög" sichert einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung. Hierunter fällt u.a. die Förderung von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen (z.B. Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten). Ziel ist es, berufliche Fortbildung zu erleichtern und damit die Motivation zur beruflichen Fortbildung im Sinne der Fachkräftesicherung zu fördern.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Anträge im Rahmen des "Aufstiegs-Bafög" nehmen die rheinland-pfälzischen Ämter für Ausbildungsförderung entgegen.
Für bestimmte Fortbildungsabschlüsse kann darüber hinaus eine Anerkennungsprämie (Aufstiegsbonus I und II) Aufstiegsbonus I und II beantragt werden.
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