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Der Prämiengutschein unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Finanzierung ihrer berufsorientierten Weiterbildung, egal ob es sich um preiswerte Kurzzeitkurse oder kostspielige Langzeitseminare handelt. Er wird als Zuschuss gewährt.

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme - etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs - ein und sparen so bis zu 50% der Kosten.

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Information: erstellt am 25.05.10, zuletzt geändert am 25.05.10

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