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Fernstudium (mit Hochschulzulassung)

Besonderheit Fernstudium

Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind die staatlichen Fernstudiengänge, die durch staatliche Hochschulen anerkannt werden. Fernstudiengänge sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, solange sie nicht auf privatrechtlicher Basis durchgeführt werden. Wenn eine Hochschule die ZFU-Zulassung als werblich förderlich erachtet oder unsicher ist, ob eine Zulassungspflicht besteht, kann sie eine ZFU-Zulassung erhalten (auch bei ggf. fehlender Zulassungspflicht). Die FernUniversität in Hagen ist die einzige staatliche Universität in Deutschland, die nur Fernstudium anbietet. Einige andere Hochschulen ergänzen ihr Angebot damit.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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