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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz umfasst alle Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Das Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie der Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

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Kurse zu den Lernzielen

  • Eine Übersicht - ggf. sind nicht zu allen Lernzielen Kurse gerade im Angebot
RecherchezieleRatgeber
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (165 Kurse)
 •  Arbeitssicherheit (50 Kurse)  i 
Beauftragte im Bereich Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz (65 Kurse)
 •  Betriebsbeauftragte/r für Abfall (Fachkunde gem. AbfBeauftrV vom 2.12.16 und KrWG vom 24.2.12, 24 Kurse zum sonstigen Merkmal)  i 
 •  Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich] (9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Datenschutzbeauftragte/r (13 Kurse zum sonstigen Merkmal)  i 
 •  Gefahrgutbeauftragte/r (6 Kurse zum sonstigen Merkmal)  i 
 •  Gefahrstoffbeauftragte/r (1 Kurs zum sonstigen Merkmal)  i 
 •  Sicherheitsbeauftragte/r (10 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Anschläger/in für Schifffahrt/Logistik (nach DGUV, 1 Kurs)
 •  Betrieblicher Gesundheitsschutz (11 Kurse)
Brandschutz (mit Abschlüssen, 25 Kurse)
 •  Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich] (9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich] (7 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Ergonomie (1 Kurs)
Strahlenschutz (Beauftragte und Fachkunde nach StrSchV, RöV, 9 Kurse)
 •  Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48, 1 Kurs)
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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