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Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)

Bildungsgutscheine werden von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern ausgegeben.
Eine Förderung ist möglich, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um

  • bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
  • einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben

Die Anbieter und die Maßnahme müssen für diese Förderung nach AZAV zugelassen/zertifiziert sein. Der Gutschein kann also nur bei entsprechend zertifizierten Kursanbietern eingelöst werden.

core10/box-red.gif Genauere Hinweise

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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