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Erster Allgemeinbildender Schulabschluss

Der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss, auch Hauptschulabschluss oder Berufsbildungsreife genannt, berechtigt zum Besuch beruflicher oder weiterführender allgemeinbildender Schulen.

Externenprüfung: Alle, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben, können die Prüfung nachträglich ablegen und den Abschluss erwerben. Die Vorbereitung ist in Tages-, Fern- und Abendkursen möglich. Staatliche Schulen bereiten kostenfrei auf die Prüfung vor, Privatschulen und Weiterbildungsanbieter müssen finanziert werden.

Rechtsanspruch: Seit 2009 gibt es einen Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses.
Für Jugendliche und junge Erwachsene werden berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (BVB) angeboten. Erwachsene können an Lehrgängen teilnehmen, in denen berufliche Qualifizierung und Vorbereitungsunterricht kombiniert werden. Die zertifizierten Maßnahmen werden mit einem Bildungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gefördert.

Schulabschluss und Berufsausbildung: Ein Schulabschluss verbessert die Chancen auf einen Ausbildungsplatz, ist aber keine zwingende Voraussetzung. Wer es schafft, ohne Schulabschluss einen Ausbildungsplatz zu finden und einen Berufsabschluss erwirbt, erwirbt damit gleichzeitig auch den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss.

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

RecherchezieleRatgeber
 •  ERSTER ALLGEMEINBILDENDER SCHULABSCHLUSS (Hauptschulabschluss, Sekundarstufe I, 6 Kurse zum Abschluss)  i 
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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