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Sprachniveau (B2) Aufbaustufe

Selbstständige Sprachverwendung:  Auf dieser Stufe sind nachfolgend aufgeführte Sprachkompetenzen vorhanden (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen):

Hören
Kann längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn das Thema einigermaßen vertraut ist. Kann am Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen. Kann die meisten Spielfilme verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird.

Sprechen
Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit einem Muttersprachler recht gut möglich ist. Kann sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen und die eigenen Ansichten begründen. Kann zu vielen Themen aus dem eigenen Interessengebiet eine klare und detaillierte Darstellung geben.

Lesen
Kann Artikel und Berichte über aktuelle Probleme verstehen und den Standpunkt des Verfassers erkennen, kann zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen.

Schreiben
Kann über eine Vielzahl von Themen klare und detaillierte Texte schreiben. Kann in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente und Gegenargumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Kann in Briefen die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen.

Quelle: Europarat (Hg.): Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen. Strasbourg, Langenscheidt, 2001

core10/box-red.gif Genauere Hinweise: Die Stufen der Sprachkompetenz

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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