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Sprachniveau (B1) Mittelstufe

Selbstständige Sprachverwendung:  Auf dieser Stufe sind nachfolgend aufgeführte Sprachkompetenzen vorhanden (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen):

Hören
Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die Hauptinformationen in Radio- oder Fernsehsendungen entnehmen, wenn es um aktuelle Ereignisse oder vertraute Themen geht und wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Sprechen
Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse. Kann eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und die eigenen Reaktionen beschreiben.

Lesen
Kann Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltagssprache vorkommt. Kann private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

Schreiben
Kann über vertraute Themen, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Kann persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Quelle: Europarat (Hg.): Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen. Strasbourg, Langenscheidt, 2001

core10/box-red.gif Genauere Hinweise: Die Stufen der Sprachkompetenz

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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