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Sprachniveau (A2) Grundstufe

Elementare Sprachverwendung:  Auf dieser Stufe sind nachfolgend aufgeführte Sprachkompetenzen vorhanden (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen):

Hören
Kann einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für ihn/sie wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Versteht das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.

Sprechen
Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, wenn es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Kann ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen (begrüßen, danken, entschuldigen, Einladungen aussprechen). Kann mit kurzen Sätzen und einfachen Mitteln Familie, andere Leute, Wohnsituation, Ausbildung, gegenwärtige oder letzte berufliche Tätigkeit beschreiben.

Lesen
Kann ganz kurze, einfache Alltagstexte lesen (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrpläne) konkrete, vorhersehbare Informationen entnehmen und kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.

Schreiben
Kann einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Kann ganz einfache persönliche Briefe schreiben (z. B. um sich für etwas zu bedanken).

Quelle: Europarat (Hg.): Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen. Strasbourg, Langenscheidt, 2001

core10/box-red.gif Genauere Hinweise: Die Stufen der Sprachkompetenz

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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