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Sprachniveau (A1) Eingangsstufe

Elementare Sprachverwendung:  Auf dieser Stufe sind nachfolgend aufgeführte Sprachkompetenzen vorhanden (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen):

Hören
Kann verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, wenn der Gesprächspartner wiederholt und umformuliert, wenn es sich um konkrete Dinge zur eigenen Person oder dem eigenen Umfeld handelt (z. B. Familie, Wohnort). Kann einfache, kurze Anweisungen und Erklärungen
(z. B. Wegbeschreibung) verstehen.

Sprechen
Kann einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt (eigene Person, Wohnort, Wohlbefinden, Beruf). Kann Angaben mit Zahlen, Preis, Uhrzeiten machen. Kann um etwas bitten, kann jemand begrüßen und vorstellen.

Lesen
Kann einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen oder den Inhalt mit visuellen Hilfen erschließen.

Schreiben
Kann kurze, einfache Postkarten schreiben, z. B. Feriengrüße. Kann auf Formularen,
z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

Quelle: Europarat (Hg.): Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen. Strasbourg, Langenscheidt, 2001

core10/box-red.gif Genauere Hinweise: Die Stufen der Sprachkompetenz

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Information: erstellt am 06.04.06, zuletzt geändert am 06.08.20

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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