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Fernunterricht (ZFU zugelassener Kurs)

files/zfu_zulassungszeichen.png Was ist Fernunterricht
Das Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 definiert Fernunterricht als Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen. (FernUSG § 1 Abs. 1). Diese Form der Weiterbildung kann in geringem Umfang auch Präsenzseminare beinhalten. Der überwiegende Teil findet räumlich getrennt vom Lehrer unter freier Zeiteinteilung statt.

Verbraucherschutz im Fernunterricht
Fernunterricht darf in der Bundesrepublik nur nach Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) angeboten werden - dokumentiert durch eine Zulassungsnummer. Ausgenommen davon sind sogenannte Hobby-Lehrgänge, die auch ohne Zulassung angeboten werden. Sie müssen lediglich bei der ZFU angezeigt werden, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Hobby-Lehrgang handelt.

Förderung von Fernunterricht
Grundsätzlich sind Angebote des Fernunterrichts auch förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder durch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Zudem ist auch eine Freistellung nach Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz möglich. Hier handelt es sich meist um Präsenzphasen im Fernunterricht oder um Prüfungstage.

Besonderheit Fernstudium
Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind die staatlich Fernstudiengänge, die durch staatliche Hochschule anerkannt werden. Fernstudiengänge sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, solange sie nicht auf privatrechtlicher Basis durchgeführt werden.

core10/box-red.gif Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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