Was ist Fernunterricht
Das Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 definiert Fernunterricht als Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen. (FernUSG § 1 Abs. 1). Diese Form der Weiterbildung kann in geringem Umfang auch Präsenzseminare beinhalten. Der überwiegende Teil findet räumlich getrennt vom Lehrer unter freier Zeiteinteilung statt.
Verbraucherschutz im Fernunterricht
Fernunterricht darf in der Bundesrepublik nur nach Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) angeboten werden - dokumentiert durch eine Zulassungsnummer. Ausgenommen davon sind sogenannte Hobby-Lehrgänge, die auch ohne Zulassung angeboten werden. Sie müssen lediglich bei der ZFU angezeigt werden, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Hobby-Lehrgang handelt.
Förderung von Fernunterricht
Grundsätzlich sind Angebote des Fernunterrichts auch förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder durch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Zudem ist auch eine Freistellung nach Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz möglich. Hier handelt es sich meist um Präsenzphasen im Fernunterricht oder um Prüfungstage.
Besonderheit Fernstudium
Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind die staatlich Fernstudiengänge, die durch staatliche Hochschule anerkannt werden. Fernstudiengänge sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, solange sie nicht auf privatrechtlicher Basis durchgeführt werden.
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia