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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder Erzieher/in – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kriterien für eine förderungsfähige Weiterbildung

  • baut auf eine Erstausbildung auf und bereitet auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vor
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • Dauer: in Vollzeitform nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre
  • Fernunterricht nach den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes wird gefördert

Fristen für die Antragsstellung

  • Maßnahmebeitrag: spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme
  • Prüfungsgebühren: können gegen Vorlage der Rechnung gefördert werden
  • Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungskosten: jederzeit, Förderung ab Antragsmonat

Info-Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)

core10/box-red.gif Zusätzliche Informationen

Kurse zur Förderung

RecherchezieleRatgeber
 ▶ BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, 288 Kurse zur Förderung)  i 
 •  Assistent/in - Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) (nach §54 BBiG, Regelung der (Landes-) Zahnärztekammern, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Aus- und Weiterbildungspädagoge/in (PrüfO vom 09.12.19, 5 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Bank (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 4 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Berufspädagoge/in (PrüfO vom 09.12.19, 4 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Bilanzbuchhalter/in (PrüfO vom 18.12.20, 13 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Controller/in (geprüft, PrüfO vom 09.12.19, 4 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19, 13 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachkrankenpfleger/in / Fachkrankenschwester - Gerontopsychiatrie (Hamburger Fobi-Abschluss, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Fitness (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK, 4 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Gastgewerbe (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK, 6 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Versicherungen und Finanzen (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 14 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Sport (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Tourismus (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 5 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Friseur/in (PrüfO vom 18.01.22, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Handel (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 16 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Hotel (PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Immobilien (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 10 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Industrie (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 10 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Elektrotechnik (Handwerk) (PrüfO vom 18.01.22, 3 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Industriemeister/in - Chemie (PrüfO vom 09.12.19, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Industriemeister/in - Mechatronik (PrüfO vom 09.12.19, 3 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Industriemeister/in - Metall (PrüfO vom 09.12.19, 10 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Installateur- und Heizungsbau (PrüfO vom 18.01.22, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Küche (PrüfO vom 09.12.19, 4 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Bäderbetriebe (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung (PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Recht (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Restaurant (PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Stationsleiter/in - Kranken-/Alten-/Kinderkrankenpflege (PrüfO Landesrecht, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Techniker/in - Holztechnik (staatlich geprüft, Fachschule, PrüfO Landesrecht, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Techniker/in - Mechatronik (staatlich geprüft, Fachschule, PrüfO Landesrecht, 5 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Betriebswirt/in - Technisch [IHK geprüft] (Aufstiegsfortbildung, PrüfO vom 09.12.19, 10 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Technisch (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 5 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Veranstaltung (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 6 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Wirtschaft (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 20 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Schutz und Sicherheit (PrüfO vom 09.12.19, 4 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Bahnverkehr (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Büro- und Projektorganisation (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, zuvor "Fachkaufmann/frau", 5 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Logistiksysteme (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 21.09.23, 7 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht, 13 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Industriemeister/in - Printmedien (PrüfO vom 18.12.20, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Außenwirtschaft (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 21.09.23, 3 Kurse zum Abschluss)  i 
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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