Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richten sich an besonders motivierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und -erfahrung, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Voraussetzung für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung und ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note der Berufsabschlussprüfung. Der Schulabschluss und die Schulnoten sind unerheblich. Es gibt keine Altersgrenze.
Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums möglich. Wer schon studiert, kann sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters bewerben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMBF.
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