Die beschleunigte Grundqualifikation ist neben dem erforderlichen Führerschein eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für Kraftfahrer/innen, die gewerblich Güter oder Personen befördern möchten.
Sie vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um sicher und wirtschaftlich im Straßenverkehr tätig zu sein.
Die Qualifikation ist für alle Personen erforderlich, die ihren Führerschein in den Klassen C1, C1E, C, CE (Lkw) oder D1, D1E, D, DE (Bus) nach dem 10. September 2008 (Bus) bzw. 10. September 2009 (Lkw) erworben haben.
Dauer der Schulung
- Reguläre Schulung: 140 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten
- Quereinsteiger/innen: 96 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten
- Umsteiger/innen: 35 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung für Berufskraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr vor.
Die beschleunigte Grundqualifikation bietet zusammen mit der entsprechenden Führerscheinklasse eine zeitsparende Alternative zur dreijährigen Ausbildung als Berufskraftfahrer/in.
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
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