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Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation ist neben dem erforderlichen Führerschein eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für Kraftfahrer/innen, die gewerblich Güter oder Personen befördern möchten.

Sie vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um sicher und wirtschaftlich im Straßenverkehr tätig zu sein.

Die Qualifikation ist für alle Personen erforderlich, die ihren Führerschein in den Klassen C1, C1E, C, CE (Lkw) oder D1, D1E, D, DE (Bus) nach dem 10. September 2008 (Bus) bzw. 10. September 2009 (Lkw) erworben haben.

Dauer der Schulung

  • Reguläre Schulung: 140 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten
  • Quereinsteiger/innen: 96 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten
  • Umsteiger/innen: 35 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung für Berufskraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr vor.

Die beschleunigte Grundqualifikation bietet zusammen mit der entsprechenden Führerscheinklasse eine zeitsparende Alternative zur dreijährigen Ausbildung als Berufskraftfahrer/in.

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

RecherchezieleRatgeber
Beschleunigte Grundqualifikation (IHK-Prüfung, 8 Kurse)  i 
 •  Beschleunigte Grundqualifikation (Bus) (IHK-Prüfung, 4 Kurse)  i 
 •  Beschleunigte Grundqualifikation (LKW) (IHK-Prüfung, 4 Kurse)  i 
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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