Qualifizierung im Güter- und Personenverkehr
Alle Berufskraftfahrer/innen, die Fahrzeuge im gewerblichen Bereich führen, müssen vor der regional zuständigen IHK erfolgreich die Prüfung zur Grundqualifikation gemäß § 4 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bestehen. Dies gilt für den gewerblichen Transport mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE (LKW) und D1, D1E, D, DE (BUS).
Auffrischungs-Weiterbildung:
Umfang:
- die beschleunigte Grundqualifikation umfasst eine Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die theoretische Prüfung (Dauer 90 Minuten) vor der zuständigen IHK.
- rechtliche Grundlage als PDF
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
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