Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 21.611 Weiterbildungskursen von 649 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

DeuFöV - Deutschsprachförderverordnung

Ein Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Sprachkurse nach § 45a Aufenthaltsgesetz fördern den Erwerb berufsbezogener Sprachkenntnisse ab Sprachniveau B1.
Ziel der berufsbezogenen Sprachkurse ist das Niveau B2, C1 oder C2.

Kosten
Information zur Kursgebühr, der Kurs soll bei geringem oder ohne Einkommen kostenfrei sein.
(4) "Für die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung haben beschäftigte Teilnehmende einen Kostenbeitrag an das Bundesamt zu leisten. Dies gilt nicht für:

    • 1. Beschäftigte, die neben der Beschäftigung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
    • 2. Auszubildende, die eine Berufsausbildung im Sinne des § 57 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder eine Einstiegsqualifizierung im Sinne des § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch absolvieren,
    • 3. Beschäftigte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen den Betrag von 20 000 Euro oder bei gemeinsam Veranlagten 40 000 Euro nicht übersteigt.“
    • Anträge:

core10/box-red.gif Genauere Hinweise

core10/box-red.gif Flyer und Infos

Kurse zum Lernziel

RecherchezieleRatgeber
 •  DeuFöV (Kostenübernahme durch das BAMF, 5 Kurse zur Förderung)  i 
Cached, Erstellt 2024-12-06 18:03:10 in 0,024 s

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren