Ziel der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es, die berufliche Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch stärker herauszustellen. Daher gewährt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau rückwirkend ab 1. Januar 2017 den Aufstiegsbonus I und II.
Mit dem Aufstiegsbonus I in Höhe von 1.000 Euro soll die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, finanziell gewürdigt werden. Mit dem Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro soll eine Existenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen werden, sich auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Fortbildungsprüfung selbstständig zu machen.
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Die Antragsabwicklung sowie die Auszahlung der Aufstiegsboni an die Begünstigten werden durch die rheinland-pfälzischen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz übernommen.