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Berufskraftfahrer/in, Führerschein

Berufskraftfahrer/innen müssen eine „Grundqualifikation" nachweisen. Mehrere Wege stehen zur Verfügung:

  1. Eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (gibt es z.Z. nicht).
  2. Der Fahrer erlangt eine Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab (externe Prüfung). Voraussetzung: der Fahrer besitzt die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits.
  3. Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Nach bestandener Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese legitimiert zum gewerblichen Fahren. Zudem sind alle fünf Jahre die Grundqualifikationen aufzufrischen durch Absolvieren von fünf Modulen.

Die Rechtsgrundlagen für die Straßenzulassung von Berufskraftfahrern ist das "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" (BKrFQG). Weitere Details für die Spezialisierung basieren auf dem "Berufsbildungsgesetz" oder den Curricula der Bildungsträger.

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
RecherchezieleRatgeber
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG, 80 Kurse zur Abschlussart)
 •  Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus) (IHK-Zertifikat (theoretische Prüfung 240 Minuten + praktische Prüfung 210 Minuten), )  i 
 •  Fachkraft - Fahrbetrieb (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 16.10.17 , Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Personenverkehr und Mobilität (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, Abschluss)  i 
 •  Servicefahrer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 22.03.05 , Abschluss)  i 
 •  Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung, )  i 
 •  Baugeräteführer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 12.05.97, Abschluss)  i 
 •  Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 ▶ Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D, 19 Kurse)
 •  Führerschein Klasse DE (Bus: + Anhänger, 3 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D (Bus: + Anhänger bis 750 kg, 9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D1E (Bus: bis 8 m (max. 16 Personen) + Anhänger über 750 kg, 1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D1 (Bus: bis 8 m (max. 16 Personen), 1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 ▶ Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (53 Kurse)
 •  Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus) (IHK-Zertifikat (theoretische Prüfung 240 Minuten + praktische Prüfung 210 Minuten), )  i 
 •  Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung, )  i 
 •  Berufskraftfahrer/in - Fortbildung, Auffrischung (LKW, BUS) (gemäß § 5 BKrFQG: 5 Module mit je 7 Stunden in 5 Jahren, )
 ▶ Lkw-Fahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse C, 16 Kurse zur Abschlussart)
 •  Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Führerschein Klasse C (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung, 9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse C1 (LKW: 3,5 bis 7,5 t, 2 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse C1E (LKW: 3,5 bis 7,5 t + Anhänger, 2 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse CE (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung + Anhänger, 6 Kurse zum sonstigen Merkmal)
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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