Eine zur Durchführung von Qualitätsaudits befähigte Person. Die Voraussetzungen, die Auditoren erfüllen müssen, sind in DIN ISO 10011 definiert. Das ist der Leitfaden für das Audit von Qualitätssicherungssystemen und zwar im Teil 2, 1991 Qualifikationskriterien für Qualitätsauditoren.
Zu den Kriterien zählen Schulbildung, Schulung, Erfahrung, persönliche Eigenschaften, Führungsfähigkeit, Aufrechterhaltung der Befähigung und Sprache. Für Auditleiter gibt es zusätzliche Kriterien.
Zu internen Audits gibt es eine Empfehlung (Anmerkung 2 der DIN EN ISO 8402, Ziffer 4.9 eine Empfehlung): »Qualitätsaudits werden durch Personen durchgeführt, die keine direkte Verantwortung in den zu auditierenden Bereichen haben, wobei es aber wünschenswert ist, dass sie mit dem betreffenden Personal zusammenarbeiten.«
Die Tätigkeit als Auditor muss mit dem Ziel der Verbesserung des Systems ausgeübt werden. Daher ist bei der Ursachenklärung nicht nach Schuldigen zu suchen, sondern nach Lösungen. Auditoren sollten daher zu partnerschaftlichem Verhalten ausgebildet werden. (Quelle http://www.quality.de/lexikon/qualitaets..
Cached, Erstellt 2024-10-14 17:34:15 in 0,034 s