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Abschluß HOCHSCHULREIFE

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Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife, auch Abitur genannt, berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschularten.

Staatliche und private Schulen bieten jungen Menschen die Möglichkeit, den Abschluss nach dem ersten Schulabschluss oder einer Berufsausbildung zu erwerben. Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenfrei, private Schulen sind kostenpflichtig. Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen können BAföG beantragen.

Externenprüfung: Durch die Teilnahme an einer Externenprüfung kann die Hochschulreife nachträglich erworben werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist in Form von Lehrgängen möglich. Für Erwerbstätige ist ein berufsbegleitendes Angebot am Abend eine gute Option. Angebote gibt es von privaten Weiterbildungsanbietern und an staatlichen Abendgymnasien. Sollte ein Schulbesuch nicht möglich sein, ist Fernunterricht eine Alternative zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung.

Hochschulreife und Studium: Für Berufstätige gibt es Regelungen, die ein Studieren auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Besonders interessant sind die Regelungen für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Aufstiegsfortbildung.

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

RecherchezieleRatgeber
HOCHSCHULREIFE (16 Kurse zum Abschluss)
 •  FACHGEBUNDENE HOCHSCHULREIFE (Abschluss)
 •  Berufsoberschule (BOS) (Abschlussart)  i 
Berufliches Gymnasium
 •  Berufliches Gymnasium für Pädagogik und Psychologie
 •  Technisches Gymnasium
 •  Wirtschaftsgymnasium
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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